Die Lieferkettengesetze in der EU und insbesondere in der DACH-Region stellen Unternehmen vor neue...
EUDR 2025: Neue Fristen und Unternehmensgrößen in der EU-Entwaldungsverordnung für Holz
Warum wurde die EUDR geändert?
Die EU-Entwaldungsverordnung (EUDR – EU Deforestation Regulation) soll sicherstellen, dass Holz und andere Rohstoffe in der EU entwaldungsfrei gehandelt werden. Ursprünglich sollte die Anwendung schon ab Ende 2024 starten.
Mit der Änderungsverordnung (EU) 2024/3234 hat die EU die Fristen jedoch verschoben – nicht die Pflichten. Grund: Unternehmen, Behörden und Lieferketten brauchen mehr Zeit für die Umsetzung.
👉 Offizielle Infos: EU-Kommission – EUDR
Ab wann gilt die EUDR jetzt für Holzunternehmen?
Die neuen Fristen im Überblick:
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Große und mittlere Unternehmen: ab 30. Dezember 2025
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Kleinst- und Kleinunternehmen: ab 30. Juni 2026
Damit haben KMU sechs Monate länger Zeit – aber auch sie müssen sich vorbereiten.
Neue Definition der Unternehmensgrößen
Die EU orientiert sich an der SME-Definition:
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Kleinstunternehmen: < 10 Mitarbeitende und ≤ 2 Mio. € Umsatz oder Bilanzsumme
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Kleinunternehmen: < 50 Mitarbeitende und ≤ 10 Mio. €
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Mittlere Unternehmen: < 250 Mitarbeitende und ≤ 50 Mio. € Umsatz (oder Bilanzsumme ≤ 43 Mio. €)
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Große Unternehmen: alles darüber
👉 Neu: Mittelständische Betriebe gelten ab Ende 2025 wie „Große“ und müssen ihre Lieferketten entsprechend anpassen.
Quelle: EU-SME-Definition
Welche Pflichten bleiben bestehen?
Auch mit der Verschiebung gilt: Unternehmen müssen durch eine Sorgfaltspflicht (Due Diligence) nachweisen, dass Holzprodukte:
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nicht von Flächen stammen, die nach dem 31. Dezember 2020 entwaldet wurden
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legal produziert wurden
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mit Geo-Koordinaten nachverfolgbar sind
Die drei Schritte bleiben:
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Informationen sammeln (Produkt, Menge, Lieferant, Geo-Daten)
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Risiken bewerten (Benchmarking, Legalität, Herkunft)
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Risiken mindern (Audits, zusätzliche Nachweise, Lieferantenwechsel)
👉 Details: EU-Kommission – Due Diligence
Welche Strafen drohen bei Verstößen?
Die EU macht ernst:
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Geldbußen bis zu 4 % des Jahresumsatzes
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Ausschluss von öffentlichen Aufträgen und Förderungen
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Beschlagnahmung der Produkte
Trends und Herausforderungen für die Holzbranche
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Traceability (Rückverfolgbarkeit): GPS-Daten, Blockchain und Satellitenüberwachung werden Pflichtbausteine.
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Zertifizierungen: FSC/PEFC bleiben relevant, sind aber kein Ersatz für die EUDR-Anforderungen.
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Kosten & Aufwand: Verwaltung, IT-Systeme und Lieferanten-Checks verursachen Mehrkosten.
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Marktverschiebungen: Länder mit guten Governance-Strukturen profitieren, Hochrisikoländer verlieren Exportanteile.
Praxisfazit
Die Verschiebung bis Ende 2025 ist kein Freifahrtschein. Die Pflichten bleiben – und die Zeitachse für mittlere und große Unternehmen ist hart. Wer erst 2026 anfängt, läuft ins offene Messer.
👉 Jetzt handeln heißt: Lieferketten analysieren, Geodaten beschaffen, Due-Diligence-Prozesse aufbauen.
FAQs zur EUDR 2025 und Holz
1. Ab wann gilt die EUDR für Holzunternehmen?
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Große und mittlere: ab 30. Dezember 2025
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Kleinst und kleine: ab 30. Juni 2026
2. Welche Holzprodukte sind betroffen?
Rundholz, Schnittholz, Möbel, Papier, Verpackungen u. v. m. → Liste im Amtsblatt
3. Was ist neu an der EUDR-Änderung 2024?
Nur die Fristen wurden verschoben, die Pflichten bleiben unverändert.
4. Welche Pflichten haben Holzunternehmen?
Geo-Daten erfassen, Risiken bewerten, Maßnahmen ergreifen, Berichtspflicht erfüllen.
5. Welche Strafen drohen?
Bis zu 4 % Jahresumsatz Bußgeld, Marktverbot, Beschlagnahmen.
6. Welche Rolle spielen Zertifikate wie FSC oder PEFC?
Hilfreich, aber nicht ausreichend – zusätzliche Nachweise sind erforderlich.