<img src="https://salesviewer.org/h4X0r5A0T8G1.gif" style="visibility:hidden;">
Zu Content springen

EUDR 2025: Neue Fristen und Unternehmensgrößen in der EU-Entwaldungsverordnung für Holz

Warum wurde die EUDR geändert?

Die EU-Entwaldungsverordnung (EUDR – EU Deforestation Regulation) soll sicherstellen, dass Holz und andere Rohstoffe in der EU entwaldungsfrei gehandelt werden. Ursprünglich sollte die Anwendung schon ab Ende 2024 starten.

Mit der Änderungsverordnung (EU) 2024/3234 hat die EU die Fristen jedoch verschoben – nicht die Pflichten. Grund: Unternehmen, Behörden und Lieferketten brauchen mehr Zeit für die Umsetzung.

👉 Offizielle Infos: EU-Kommission – EUDR

Ab wann gilt die EUDR jetzt für Holzunternehmen?

Die neuen Fristen im Überblick:

  • Große und mittlere Unternehmen: ab 30. Dezember 2025

  • Kleinst- und Kleinunternehmen: ab 30. Juni 2026

Damit haben KMU sechs Monate länger Zeit – aber auch sie müssen sich vorbereiten.

Neue Definition der Unternehmensgrößen

Die EU orientiert sich an der SME-Definition:

  • Kleinstunternehmen: < 10 Mitarbeitende und ≤ 2 Mio. € Umsatz oder Bilanzsumme

  • Kleinunternehmen: < 50 Mitarbeitende und ≤ 10 Mio. €

  • Mittlere Unternehmen: < 250 Mitarbeitende und ≤ 50 Mio. € Umsatz (oder Bilanzsumme ≤ 43 Mio. €)

  • Große Unternehmen: alles darüber

👉 Neu: Mittelständische Betriebe gelten ab Ende 2025 wie „Große“ und müssen ihre Lieferketten entsprechend anpassen.

Quelle: EU-SME-Definition

EUDR

Welche Pflichten bleiben bestehen?

Auch mit der Verschiebung gilt: Unternehmen müssen durch eine Sorgfaltspflicht (Due Diligence) nachweisen, dass Holzprodukte:

  1. nicht von Flächen stammen, die nach dem 31. Dezember 2020 entwaldet wurden

  2. legal produziert wurden

  3. mit Geo-Koordinaten nachverfolgbar sind

Die drei Schritte bleiben:

  • Informationen sammeln (Produkt, Menge, Lieferant, Geo-Daten)

  • Risiken bewerten (Benchmarking, Legalität, Herkunft)

  • Risiken mindern (Audits, zusätzliche Nachweise, Lieferantenwechsel)

👉 Details: EU-Kommission – Due Diligence

Welche Strafen drohen bei Verstößen?

Die EU macht ernst:

  • Geldbußen bis zu 4 % des Jahresumsatzes

  • Ausschluss von öffentlichen Aufträgen und Förderungen

  • Beschlagnahmung der Produkte

Trends und Herausforderungen für die Holzbranche

  • Traceability (Rückverfolgbarkeit): GPS-Daten, Blockchain und Satellitenüberwachung werden Pflichtbausteine.

  • Zertifizierungen: FSC/PEFC bleiben relevant, sind aber kein Ersatz für die EUDR-Anforderungen.

  • Kosten & Aufwand: Verwaltung, IT-Systeme und Lieferanten-Checks verursachen Mehrkosten.

  • Marktverschiebungen: Länder mit guten Governance-Strukturen profitieren, Hochrisikoländer verlieren Exportanteile.

Praxisfazit

Die Verschiebung bis Ende 2025 ist kein Freifahrtschein. Die Pflichten bleiben – und die Zeitachse für mittlere und große Unternehmen ist hart. Wer erst 2026 anfängt, läuft ins offene Messer.

👉 Jetzt handeln heißt: Lieferketten analysieren, Geodaten beschaffen, Due-Diligence-Prozesse aufbauen.

FAQs zur EUDR 2025 und Holz

1. Ab wann gilt die EUDR für Holzunternehmen?

  • Große und mittlere: ab 30. Dezember 2025

  • Kleinst und kleine: ab 30. Juni 2026

2. Welche Holzprodukte sind betroffen?
Rundholz, Schnittholz, Möbel, Papier, Verpackungen u. v. m. → Liste im Amtsblatt

3. Was ist neu an der EUDR-Änderung 2024?
Nur die Fristen wurden verschoben, die Pflichten bleiben unverändert.

4. Welche Pflichten haben Holzunternehmen?
Geo-Daten erfassen, Risiken bewerten, Maßnahmen ergreifen, Berichtspflicht erfüllen.

5. Welche Strafen drohen?
Bis zu 4 % Jahresumsatz Bußgeld, Marktverbot, Beschlagnahmen.

6. Welche Rolle spielen Zertifikate wie FSC oder PEFC?
Hilfreich, aber nicht ausreichend – zusätzliche Nachweise sind erforderlich.